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   OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83   

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https://dejure.org/1984,3678
OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83 (https://dejure.org/1984,3678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.1984 - 15 W 266/83 (https://dejure.org/1984,3678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 1984 - 15 W 266/83 (https://dejure.org/1984,3678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen eines sogenannten steckengebliebenen Baus einer Wohnungseigentümeranlage; Verpflichtung zur Zuziehung der Verfahrensbeteiligten und zur mündlichen Verhandlung mit ihnen; Recht der Bauherrin, ihre Eigentumswohnung an die Versorgungsleitungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Dorsten - 4 UR II 10/83
  • LG Essen - 7 T 301/83
  • OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2708
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83
    Aus all diesen Gründen ist der Senat der Auffassung, daß sich aus der Natur des Schuldverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander, welches unter dem Grundsatz von Treu und Glauben ( § 242 BGB ) steht (vgl. dazu auch BayObLGZ 1971, 313 ff, 319 ) ein Ausschluß des hier von den Antragsgegnern geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts ergibt.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1979 - 11 W 98/78
    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83
    Hinsichtlich der Frage, inwieweit die Wohnungseigentümer bzw. die "werdenden" Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Fertigstellung des Gebäudes verpflichtet sind, wird die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 2 WEG über den Wiederaufbau im Falle einer Zerstörung des Gebäudes entsprechend angewandt (vgl. Röll, Die Fertigstellung des Gebäudes durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, NJW 1978, 1507 ff, 1509; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 466 ff [OLG Karlsruhe 08.03.1979 - 11 W 98/78] , mit insoweit zustimmender Anmerkung Röll; BayObLG in Der Wohnungseigentümer 1983, 60).
  • KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand

    Eine Vorlagepflicht folgt auch nicht daraus, dass das OLG Hamm OLGZ 1984, 278 = NJW 1984, 2704 ein Zurückbehaltungsrecht verneint hat, weil es sich in der dortigen Entscheidung um den Sonderfall der Fertigstellung eines steckengebliebenen Bauvorhabens in der Anfangsphase der Wohnungseigentümergemeinschaft gehandelt hat und überdies das OLG Hamm OLGZ 1994, 269 = MDR 1994, 163 inzwischen für einen Fall wie den vorliegenden eine andere Auffassung vertreten hat.
  • OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien

    Es ist schon allgemein umstritten, ob von § 16 II WEG eine Ausnahme zu machen ist, wenn von den Erwerbern der Eigentumswohnungen die Kaufpreise in unterschiedlicher Höhe gezahlt worden sind (bejahend: OLG Karlsruhe NJW 81, 466; verneinend: Röll NJW 81, 467; 78, 1507; LG Bonn ZMR 85, 63; offen gelassen: Bay ObLG Mitt Bay Not 83, 68; OLG Hamm NJW 84, 2708; vgl. auch OLG Hamburg OLGZ 90, 308; Deckert ETW 3, 109; Weitnauer, WEG, 7. Aufl.; § 22 Rn. 11 a; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl.; § 22 Rn. 128).
  • OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93

    Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung

    Die Gemeinschaft sei vielmehr darauf beschränkt, ihre Forderungen selbständig gegen den Säumigen gerichtlich geltend zu machen (Senat, OLGZ 1984, 278, 281 = NJW 1984, 2708).
  • AG Wetter, 11.01.2007 - 30 II 3/06

    Steckengebliebener Bau, Beteiligung der Eigentümer an den Herstellungskosten

    Hinsichtlich der zwischen den Parteien des weiteren umstrittenen Frage der Berücksichtigung gezahlter Kaufpreise bei der Heranziehung zu den Kosten der Ersterstellung ist schon allgemein umstritten, ob von § 16 Abs. 2 WEG, der eine Kostentragung nach Miteigentumsanteilen vorsieht, eine Ausnahme zu machen ist, wenn von den Erwerbern der Eigentumswohnungen - wie hier - die Kaufpreise in unterschiedlicher Höhe gezahlt worden sind (dafür OLG Karlsruhe NJW 1981, 466; OLG Hamm NJW 1984, 2708; Bärmann WEG § 22 Rn. 282 m. w. N., a. A. OLG Frankfurt WuM 1994, 36; Ott NZM 2003, 134/137 m. w. N.).
  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und

    Das OLG Hamm (NJW 1984, 2708) ist unter Berufung darauf im Fall des »steckengebliebenen Baus« zum Ergebnis gelangt, daß gegenüber einem Eigentümer, der nicht die anteiligen Kosten der Fertigstellung entsprechend einem Eigentümerbeschluß bezahlt, kein Zurückbehaltungsrecht seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Weise ausgeübt werden kann, daß sie den Anschluß seiner Wohnung an Versorgungsleistungen verhindert.
  • OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90

    Heranziehung der Wohnungseigentümer für Kosten der Fertigstellung;

    Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem vorliegenden Verfahren erörterten Beschluss vom 8. März 1979 (OLGZ 1979, 287 = NJW 1981, 466 mit abl. Anm. Röll; offen lassend BayObLG, ZMR 1983, 149 = MittBayNot 1983, 68; OLG Hamm, NJW 1984, 2708; wie Röll, aaO. LG Bonn, ZMR 1985, 63; vgl. auch MünchKomm/Röll, 2. Aufl., Vorbem. zu § 1 WEG Rdn. 30; Soergel/Stürner, BGB , 12. Aufl., § 22 WEG Rdn. 6; Weitnauer, WEG , 7. Aufl., § 22 Rdn. 11a) die Auffassung vertreten, bei der Verteilung der Kosten der Fertigstellung des steckengebliebenen Bauvorhabens sei zu berücksichtigen, inwieweit die einzelnen Wohnungseigentümer ihre nach den Kaufverträgen geschuldeten Zahlungen bereits geleistet hätten.
  • OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss

    2 Z 10/82">MittBayNot 1983, 68 und - entgegen der Annanme des Landgerichts auch OLG Hamm NJW 1984, 2708; modifizierend: Deckert ETW 3, 40 c; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 22 RZ 11 a; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 22 Rz 128; Palandt-Bassenge, BGB, 50. Aufl., § 2 WEG Rz 6).
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